Ein Hörgerät kann die Lebensqualität deutlich verbessern. Doch die Kosten sind oft hoch. Die gute Nachricht: Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten – aber wie viel genau? In diesem Artikel erklären wir, welche Zuschüsse Sie erwarten können und worauf Sie achten sollten.
Hörgeräte Zuschuss: Was zahlt die Krankenkasse?
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Die wichtigsten Fakten
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Der HNO-Arzt entscheidet, ob ein Hörgerät notwendig ist.
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Sogenannte „Kassengeräte“ werden vollständig von der Krankenkasse bezahlt.
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Bereits bei leichtem Hörverlust erhalten Sie einen Zuschuss
Wann habe ich Anspruch auf einen Zuschuss?
Ist ein Hörgerät aus medizinischer Sicht notwendig, sind Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu bezahlen.
Ob ein Hörgerät notwendig ist, entscheidet ein HNO-Arzt.
Dieser führt einen Hörtest durch und beurteilt, wie stark der Hörverlust ist.
Wie stark muss der Hörverlust für einen Zuschuss sein?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Hörgerät, wenn der Hörverlust auf einem Ohr bei mindestens 25 Dezibel (dB) liegt.
Das bedeutet, dass Sie leise Alltagsgeräusche wie Flüstern oder das Ticken einer Uhr ohne Hörgerät nur schwer wahrnehmen können.
Grenzwerte bei Schwerhörigkeit
Durchschnittswert | Grad des Hörverlustes | Nicht mehr hörbar |
---|---|---|
≤ 25 dB | keiner – leichter Hörverlust | hohe Pieptöne, Atemgeräusche |
26 – 40 dB | geringgradiger Hörverlust | Flüstern, Durchsagen in öffentlichen Verkehrsmitteln |
41 – 60 dB | mittelgradiger Hörverlust | Gespräche und TV/Radio bei normaler Lautstärke |
61 – 80 dB | hochgradiger Hörverlust | Autoverkehr, Gespräche mit angehobener Lautstärke |
ab 81 dB | an Taubheit grenzend | Musik-Konzerte |
Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Hörgerät?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen festen Zuschuss für Hörgeräte. Die Höhe des Zuschusses liegt aktuell bei bis zu 888 Euro pro Hörgerät.
Das bedeutet:
In dem Zuschuss sind folgende Positionen enthalten:
Positionen | Für ein Ohr | Für beide Ohren |
---|---|---|
Hörgerät | 690,15 Euro | 1.380,30 Euro |
Ohrpassstück oder Schlauchsystem |
42,80 Euro 12,42 Euro |
85,60 Euro 24,84 Euro |
Reparaturpauschale | 154,70 Euro | 309,40 Euro |
Summe mit Schlauchsystem |
887,65 Euro 857,27 Euro |
1.775,30 Euro 1.714,54 Euro |
In der Servicepauschale sind Reparaturen und die Nachsorge durch einen Hörakustiker für einen Zeitraum von 6 Jahren enthalten.
Dieser Betrag deckt nur die Grundversorgung ab. Das bedeutet: Sie erhalten ein sogenanntes „Kassengerät“, das die wichtigsten Funktionen erfüllt.
Wenn Sie ein besseres Gerät mit mehr Komfort wünschen, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
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Was bedeutet „Zuschuss für die Grundversorgung“?
Die Krankenkasse zahlt für Hörgeräte, die folgende Anforderungen erfüllen:
Akustiker haben natürlich auch Geräte mit mehr Funktionen im Angebot.
Wenn Sie sich für ein solches Premium-Hörgerät entscheiden, übernimmt die Krankenkasse trotzdem nur den Zuschuss für die Grundversorgung. Den Rest zahlen Sie selbst.

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Wie bekomme ich den Zuschuss?
Damit die Krankenkasse den Zuschuss gewährt, müssen Sie folgende Schritte durchlaufen:
Der Arzt prüft Ihr Gehör und stellt eine Verordnung für ein Hörgerät aus.
Mit der Verordnung gehen Sie zu einem Hörgeräteakustiker. Dort wird ein ausführlicher Hörtest gemacht. Der Akustiker zeigt Ihnen verschiedene Geräte und berät Sie.
Der Akustiker reicht die Verordnung und den Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein. Diese prüft den Antrag und gibt in der Regel innerhalb weniger Tage eine Genehmigung.
Nein, normalerweise nicht. Die meisten Akustiker rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
Das heißt, Sie zahlen nur den Eigenanteil, falls Sie ein besseres Gerät gewählt haben.
Gibt es Unterschiede bei den Krankenkassen?
Manche Krankenkassen zahlen einen höheren Zuschuss, wenn Sie spezielle Zusatzversicherungen haben.
Auch Bonusprogramme können einen Vorteil bieten. Außerdem erhalten Sie bei einigen Kassen einen zusätzlichen Zuschuss, wenn Sie regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen.
Ein Vergleich lohnt sich also – nicht nur bei den Hörgeräten selbst, sondern auch bei den Akustikern. Manche Akustiker bieten bessere Konditionen, Extras oder einen günstigeren Eigenanteil.
Zahlt die private Krankenkasse mehr?
Wenn Sie privat versichert sind, hängt die Höhe des Zuschusses von Ihrem Tarif ab.
In vielen Fällen übernimmt die private Kasse einen größeren Anteil oder sogar die gesamten Kosten.
Klären Sie am besten vorab, welche Leistungen Ihre Versicherung abdeckt.
Fazit: Zuschüsse clever nutzen und sparen
Der Krankenkassenzuschuss für Hörgeräte hilft, die Kosten zu senken.
Doch um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen, lohnt sich ein genauer Blick.
Vergleichen Sie verschiedene Akustiker und fragen Sie gezielt nach Angeboten ohne hohen Eigenanteil. So bekommen Sie ein gutes Hörgerät, ohne mehr zu zahlen, als nötig.
Sie sind sich unsicher, welcher Akustiker das beste Angebot für Sie hat? Ein Vergleich kann Ihnen Zeit und Geld sparen – und den Weg zu Ihrem passenden Hörgerät erleichtern.
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Die häufigsten Fragen
Ja, bei Hörgeräten, die mit Kassenzuschuss gekauft wurden, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für notwendige Reparaturen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (6 Jahre). Kleinere Wartungsarbeiten wie das Wechseln von Filtern oder die Reinigung fallen jedoch oft unter Eigenleistungen.
Die Krankenkasse gewährt alle 6 Jahre einen neuen Zuschuss, wenn sich der Hörverlust verschlechtert hat oder das Hörgerät nicht mehr ausreicht. In besonderen Fällen – etwa bei einem deutlichen Hörverlust innerhalb der 6 Jahre – kann früher ein neues Gerät genehmigt werden.
Ja, viele Akustiker bieten sogenannte “Nulltarif-Geräte” an. Das sind Hörgeräte, die komplett durch den Kassenzuschuss abgedeckt werden. Sie erfüllen die Grundanforderungen, bieten aber oft weniger Komfort und Zusatzfunktionen. Wer Wert auf Premium-Funktionen wie Bluetooth oder besonders kleine Bauformen legt, zahlt meist einen Eigenanteil.
Bei Hörgeräten mit Kassenzuschuss zahlt die Krankenkasse einen festen Zuschuss für Batterien. Dieser wird meist in Form eines Pakets gewährt, das Batterien für etwa ein Jahr enthält. Zubehör wie spezielle Reinigungsgeräte oder Aufbewahrungsboxen müssen Betroffene in der Regel selbst zahlen.
Ja, Kinder haben Anspruch auf eine besonders umfassende Versorgung mit Hörgeräten. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten für hochwertige Geräte, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern abgestimmt sind. Auch Zubehör wie spezielle Kinder-Ohrpassstücke wird oft übernommen.
Sie können den Akustiker frei wählen. Es gibt keine Vorgaben der Krankenkasse, welcher Akustiker Ihre Hörgeräteversorgung übernehmen soll. Deshalb lohnt sich ein Vergleich – sowohl bei der Beratung als auch bei den Angeboten.
Wenn Sie nach der Anpassung feststellen, dass das Hörgerät nicht Ihren Erwartungen entspricht, haben Sie das Recht auf eine Nachbesserung oder einen Wechsel des Geräts. Der Akustiker ist verpflichtet, so lange nachzujustieren, bis das Gerät gut für Sie funktioniert. Falls Sie gar nicht zufrieden sind, können Sie den Akustiker wechseln.
Ja, bei schwerwiegendem Hörverlust kann die Krankenkasse auch Zuschüsse für implantierbare Hörsysteme wie Cochlea-Implantate gewähren. Die Kostenübernahme erfolgt aber nur nach einer genauen Prüfung durch die Krankenkasse.
Für Senioren gibt es keine speziellen Förderungen. Sie erhalten jedoch denselben Zuschuss wie alle anderen Versicherten. Bei älteren Menschen ist es besonders wichtig, auf einfache Bedienung und hohen Tragekomfort zu achten. Deshalb kann es sich lohnen, auf ein Gerät mit zusätzlichem Eigenanteil zu setzen.
Ja, Hörgeräte gelten als medizinische Hilfsmittel. Das bedeutet, Sie können die Eigenanteile und zusätzlichen Kosten (zum Beispiel für Batterien) in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Voraussetzung: Die Kosten überschreiten eine bestimmte zumutbare Belastungsgrenze, die vom Einkommen abhängt.